Gerade sind wieder die alle vier Jahre stattfindenden Betriebsratswahlen gelaufen – oft bezeichnet als „die größten demokratischen Wahlen in diesem Land“.1 Millionen Beschäftigte waren aufgerufen, IHRE Interessenvertretung zu wählen. Und da beginnt bereits der Widerspruch: Heute verfügt nur noch der kleinste Teil der betriebsratsfähigen Betriebe (ca. 7 – 9%) überhaupt über einen Betriebsrat. Und weniger als die Hälfte aller Beschäftigten (ca. 45%) wird durch einen Betriebsrat vertreten. Betriebsräte existieren vor allem in größeren Unternehmen. Für viele bleibt das Versprechen betrieblicher Demokratie also faktisch abstrakt.2
Dabei wird gerade jetzt viel von „Mitbestimmung“ gesprochen – als Beleg dafür, dass Demokratie auch im Betrieb angekommen sei. Doch wer genauer hinschaut, merkt schnell: Die Regeln, die außerhalb der Fabriktore gelten, enden an ihnen abrupt. Während in der bürgerlichen Demokratie politisch formale Gleichheit gilt, bestimmen im Betrieb Eigentum und Direktionsrecht den Rahmen.
Warum also gelten ausgerechnet dort, wo ein Großteil unseres Lebens stattfindet, selbst die formalen Minimalregeln bürgerlicher Demokratie nur eingeschränkt? Vielleicht hilft ein Satz, der auf den ersten Blick ernüchternd wirkt: Betriebsräte sind keine Einrichtungen zum Anzetteln von Revolutionen.3
Er stammt nicht aus den Vorstandsetagen, sondern aus der eigenen Bewegung. Und er ist richtig – zumindest auf den ersten Blick. Denn Betriebsräte sind rechtlich eingehegt, funktional eingebunden, zur Kooperation verpflichtet. Sie sollen Konflikte regulieren, nicht eskalieren.
Doch was als Begrenzung erscheint, kann im konkreten Kampf zum Ausgangspunkt werden für kollektives Bewusstsein und Entwicklung.
Dort, wo Beschäftigte beginnen, ihre gemeinsamen Interessen zu erkennen, auszusprechen und kollektiv durchzusetzen, verschiebt sich etwas – oft unscheinbar, aber grundlegend. Nicht zur Revolution gemacht und doch ein Ort des Kampfes – Betriebsräte zwischen Einhegung, Gegenmacht und Klassenbildung weiterlesen













