Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, schnellst möglich ein Gesetz zum Verbot der Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen auf den Weg zu bringen. Damit soll vor allem die Umsetzung des 2021 durchgeführten Volksentscheids, den die Initiative »Deutsche Wohnen und Co enteignen« (DWE) gestartet hatte, torpediert werden.
Die bisherigen Berliner Landesregierungen haben den Volksentscheid nie umgesetzt, doch nach der Abgeordnetenhauswahl kann sich das nun ändern. Die Berliner Linke, Grüne und SPD vereinbarten, 160.000 Wohnungen zu vergesellschaften, wenn sie eine Koalition bilden.
Die schwarz-rote Bundesregierung will das mit dem Gesetz zum Verbot der Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen verhindern und den Bundesländern die Vergesellschaftungskompetenz entziehen. Mit diesem Vorstoß hat sich die Bundesregierung als direkte Interessenvertretung von Finanzinvestoren und Immobilienkonzernen geoutet: Die entsprechenden Artikel des Grundgesetzes sollen komplett ausgewechselt und das Recht auf maximale Profite auf dem Wohnungsmarkt zur Staatsraison erklärt werden.
Jetzt gibt es Widerspruch: Mehr als 200 Personen haben einen offenen Brief an die Bundesregierung mit dem Titel „Artikel 15 retten“ unterzeichnet, darunter viel Prominenz aus Gewerkschaft und Wissenschaft , in dem sie sich gegen ein Sperrgesetz und für ein offenes Grundgesetz aussprechen.
Der Brief im Wortlaut Offener Brief an die Bundesregierung: Unsere offene Gesellschaft braucht ein offenes Grundgesetz – Gegen die bundesgesetzliche Sperrung des Artikels 15 GG weiterlesen













